Wie uns das neue Datenschutzrecht sensibilisiert
Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, gilt seit dem 25.05.2018. Mein Arbeitsschwerpunkt hat sich seit Anfang des Jahres 2018 daher extrem geändert. Auf einmal ist das Datenschutzrecht in aller Munde und auf meinem Schreibtisch höchst präsent. Dabei gab es auch davor Datenschutz. Und der war gar nicht so wesentlich anders geregelt als jetzt durch die EU. Das „alte“ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat aber eines nicht gehabt: Solche extrem hohe Bußgeldandrohungen für Fehler und Verstöße, immerhin bis zu 20 Millionen Euro. Das – und die enorme mediale Begleitung – haben der DSGVO zu einem (zweifelhaften?) Ruf verholfen.
Aber ist dieser Ruf gerechtfertigt? Ich denke nein.
Datenschutz als Vorteil
Doch trotz aller – auch meiner Meinung nach teilweise berechtigten – Jammerei über die vielen Anforderungen der DSGVO – muss man eines festhalten: Noch nie haben sich so viele Unternehmen mit dem Thema Datenschutz und der Datensicherheit beschäftigt. Noch nie haben sich so viele Bürger Gedanken über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten gemacht und aktiv Auskunft darüber verlangt.
Das trifft auch auf mich und meine Kanzlei zu, denn auch wir haben uns hinterfragt, Den Einsatz von bestimmten Plugins eingestellt und die Transparenz und Verständlichkeit unserer Informationen an die Mandanten und Webseitenbesucher im Hinblick auf die Nutzung ihrer Daten verbessert.
Und: Viele – mich eingeschlossen – haben durch die Befassung mit dem Thema ein anderes Gespür für die eigenen Datenverarbeitungsvorgänge bekommen und sind deutlich sensibilisiert.
Das alles wäre ohne die DSGVO nicht passiert. Ein klarer Vorteil.
Datenschutz als Image- und Service-Thema
Nicht zu vergessen: Ein Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, kann es sich heute nicht mehr leisten die Sicherheit der Daten aufs Spiel zu setzen oder sogar absichtlich diese Daten zu missbrauchen. Und das meine ich nicht in finanzieller Hinsicht. Denn die öffentliche Missbilligung und die Abwanderung der Kunden sind einem solchen Unternehmen gewiss. Alleine dadurch besteht nun ein extrem hoher Fokus auf das Thema Datenschutz und Datensicherheit, was wir alle nur begrüßen können.
Also: Auch hier zeigt sich, dass es gut und richtig ist, dass die EU das Thema aufgegriffen und geregelt hat.
DSGVO als Goldstandard
Das EU-Datenschutzrecht erweist sich zunehmend als weltweiter Standard. Der vermeintliche Wettbewerbsnachteil, den EU-Firmen befürchten, kann sich schnell in einen großen Vorteil verwandeln. Denn nicht nur, dass weltweit Kunden EU-Unternehmen mehr Vertrauen (und damit ihre Daten) schenken, sondern die EU-Firmen sind mit ihren Standards und Erfahrungen dem Rest der Welt schlicht voraus.
Viele Länder kopieren die DSGVO bzw. lehnen sich an diese Regelungen an. Tim Cook von Apple bezeichnete die DSGVO als „Vorbild für die Welt“.
Fazit: Chancen höher als Gefahren
Natürlich kostete die Erfüllung der DSGVO Geld. Und natürlich ist es ein Aufwand die Anforderungen zu erfüllen und künftig einzuhalten. Aber die Zukunft wird es den Unternehmen danken. Die Prognose eines Mark Zuckerberg, der meinte, die Privatsphäre sei etwas von gestern, vermag ich nicht zu teilen. Gerade in Zeiten der Digitalisierung ist es wichtig eine Kontrolle über die Informationen zu erhalten, die über uns verfügbar sind.
Also: Datenschutz ist viel mehr Chance als Gefahr.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht