Der Fachanwalt für IT-Recht ist ein etwas anderer IT-Fachmann. Ein Fachmann aber, den jedes Unternehmen heute braucht. Bei der Begleitung und Beratung eines IT-Projekts , bei der Prüfung und Unterstützung eines Webshops oder einer Website, bei der Hilfe zur Einhaltung des Datenschutzes, bei Vertragserstellung, Vertragsprüfung, bei AGB, Nutzungsbedingungen, Apps, Software uvm.
Die Tätigkeitsfelder des IT-Fachanwalts sind umfassend und streifen auch Bereiche, wie das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, das Medienrecht, das Markenrecht usw.
Ich berate Unternehmen in allen diesen Bereichen.
Sprechen Sie mich jederzeit sehr gerne an:
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